Denghoog

Der Denghoog gilt als eines der schönsten und in Norddeutschland besterhaltenen Gangräber in aus der jüngeren Steinzeit (4100 -1700 v. Chr.) „Denghoog bedeutet „Hügel mit einem unterirdischen Gemach“, eine wahrscheinlichere Deutung „Hügel auf der Wiese“, stand er doch noch vor 100 Jahren ganz frei in der Landschaft. Im Sylt-friesischen (Sölring) wird er als Thinghügel, Versammlungshügel bezeichnet. In dem großen Erdhügel befindet sich eine vollständig erhaltene Steinkammer mit sechs mächtigen Decksteinen. Lassen Sie sich von der Größe der Kammer beeindrucken, die in Form einer Ellipse angelegt ist und fünf Meter in ost-westlicher, drei Meter in nord-südlicher Richtung misst.



Der Hügel wurde erstmals vom 17. bis 19. September 1868 durch den Hamburger Geologen Ferdinand Wibel untersucht. Seit den 1930ern können Besucher das besterhaltene Ganggrab Schleswig-Holsteins besichtigen. Ernst Sprockhoff vermaß das Grab 1960 und nahm es in seinem „Atlas der Megalithgräber Deutschlands“ unter der Nummer 4 auf. Aufgrund einer Verstürzung im Gang, die für eine schlechte Durchlüftung der Anlage sorgte, erfolgte vom 5. Mai bis 25. Juni 1982 eine erneute Grabung unter Leitung von J. Reichstein und H.-J. Repkewitz, die sich hauptsächlich auf den Gang und den vorgelagerten Eingangsbereich konzentrierte. Parallel hierzu gruben sie einen Grabhügel bei Rantum aus. Die Grabung am Denghoog wurde zunächst nicht publiziert, es folgten lediglich ein Ortsaktenvermerk und ein interner Bericht für das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein. Eine Aufarbeitung der Grabung und des hierbei angefallenen Fundmaterials erfolgte erst 2013 im Rahmen einer Magisterarbeit durch Maria Wunderlich. Die Publikation der Arbeit erfolgte 2014.

Denghoog in Gefahr

„Unmittelbar neben der Grabanlage Denghoog in Wenningstedt, einer monumentalen Grabanlage aus der Steinzeit von internationalem archäologischen Wert, ist ein Neubau geplant. Aus einem bisher eher kleinen Nachbarhäuschen soll ein Gebäude mit vier unterkellerten Wohnungen und acht Parkplätzen entstehen. Da die oberirdische Fläche nur 290 Quadratmeter betragen darf, baut der Investor unterirdisch – und damit in gefährlicher Nähe der Tragsteine des Steinzeitgrabes.“

Zwölf Tonnen schwerer Deckstein könnte abstürzen und das Steinzeitgrab unwiederbringlich zerstören

– Quelle: „Umdenken“ zum Schutz des Denghoog ©2019

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